2. großes unerzogen-Treffen geplant!

Johanna, 26.09.2007

Liebe Leute,

ich habe zwar gerade keine Zeit zum Schreiben, aber eines möchte ich noch zwischendrin loswerden, weil es langsam akut wird:

Ein zweites Unerzogen Treffen – noch in diesem Jahr – war gewünscht, und diesem Wunsch können wir tatsächlich nachkommen. Es wird ein gemütliches Treffen ganz ohne Tagesordnung. Letztes Mal war gewünscht, noch mehr Leute einzuladen, aber weil wir schlechtes, kaltes und vor allem matschiges Winterwetter erwarten, werden wir weder Zelt- noch andere zusätzliche Plätze anbieten. Dafür dann im Sommer vielleicht!

Letztes Mal waren die Kosten mit 20 € gut gedeckt worden. Dieses Mal werden aber weitere Nebenkosten entstehen (ein Riesengebäude muss geheizt werden, mehr Wasser wegen Matsch… ;)), weshalb wir die Kosten für das ganze Wochenende auf 30 € für Erwachsene mit ab 2 Kindern hochgesetzt haben, für Erwachsene mit nur 1 Kind auf 25 €. Da ist dann alles inklusive, also auch Essen. Bei Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern z.B. zahlt dann ein Erwachsener 30, der andere 25. Die Kinder zahlen nichts weiter.

Anmeldungen ab sofort bei mir – solange der Vorrat reicht, sozusagen. Sollten sich zu viele melden, werden wir eine “Warteliste” einführen, falls jemand absagt, kann man noch nach rutschen, oder für nächstes Jahr im Sommer vorgemerkt werden.

In Kürze:

Termin: 23. bis 25. November (Freitag bis Sonntag)
Max. Teilnehmerzahl: 30 Menschen :D (ihr wisst schon)
Kosten: 1 Kind: 25 €; ab 2 Kinder: 30€ (inkl. Essen)
Ort: Nähe Bielefeld
Anmeldung: Ab sofort bei Johanna per E-Mail

Achtung, der Termin überschneidet sich mit irgendnem anderen Treffen BVNL (?)

Wer noch Mal in Erinnerungen schwelgen will, oder wissen möchte, was bei einem Unerzogen Treffen so passiert, kann hier noch Mal nachlesen: 1. unerzogen-Treffen an Pfingsten 2007

unerzogen-Wasserspaß in Berlin

Lisa, 23.09.2007

Wann?
jeden Freitag (erstmals 28.9.) ab 16:00 Uhr (ACHTUNG GEÄNDERT!!!)

Wo?
Schwimmhalle an der Landsberger Allee
S-Bahn Station Landsberger Allee, dort ist die Schwimmhalle ausgeschildert
Wir treffen uns im Eingangsbereich vor der Bar.

Kosten
1 Erwachsener = 4 Euro
1 Kind = 2,50 Euro
Wir können schauen, ob wir uns eine Familienkarte oder eine Sammelkarte teilen können, dann wird es eventuell noch etwas billiger.
Meldet euch bitte kurz per Mail an mich, wenn ihr mitkommen möchtet.

Was haben wir davon? ;-)
Wir können folgende Wasserbecken nutzen:
Kleinkinderbecken (15-40 cm Wassertiefe, badewannenwarm)
Nichtschwimmerbecken (auf einer Seite Eingang mit Stufen, auf der anderen 1,25 m tief, reicht für Erwachsene bequem zum Schwimmen, normale Schwimmhallenwassertemperatur, hat auch eine kleine Rutsche)
normales Schwimmbecken (eventuell in der Zeit gegenseitig bei der Kinderbetreuung unterstützen)

Vorab schon mal ein kleiner Erfahrungsbericht:
Ich war letzte Woche mit meiner Tochter 2 Stunden nonstop im Wasser, sie schwimmt bisher mit Schwimmflügeln, braucht sehr oft meine Nähe, trug die ganze Zeit über ein Dauerlächeln im Gesicht, und ich selbst wurde körperlich so gefordert, dass ich anschließend 13 Stunden Schlaf gebraucht habe :D. Wir hatten die meiste Zeit über das ganze Nichtschwimmerschwimmbecken für uns allein. Eine halbe Stunde war eine Schulklasse da (grauselig), dann kam eine Schulklasse, wo die Kinder machen durften, was sie wollten – sehr erfrischend, wir haben sogar gemeinsam mit ein paar Jungs Wasserball gespielt.
Wahrscheinlich wird es noch lustiger, wenn wir “zu mehrt” schwimmen gehen: also, kommt zahlreich! Ich freu mich drauf!

Lieber Gruß
Lisa

Nachtrag zur gefälschten Übersetzung des Berichts

Johanna, 13.09.2007

Könntest du in einem Nachtrag ein bisschen für “mit der Materie Unvertraute” erläutern, warum du die vom Original abweichenden Stellen empörend empfindest? Der Ausdruck “bestimmte Umstände” ist ja ohnehin diffus, ob die jetzt “außergewöhnlich” sein müssen oder nicht – macht das einen großen Unterschied? Denn was ist denn “außergewöhnlich”? Ist ja ebenfalls diffus und auslegbar. Kann das im konkreten Zusammenhang Auswirkungen haben? Danke!

Gerne. Es it deshalb so empörend, weil ja jetzt schon die verschiedenen (sehr ähnlichen) Schulgesetze der Bundesländer eigentlich sagen, dass in Ausnahmefällen von der Schulpflicht befreit werden könne. Nur, sie machen es einfach nie, angeblich, weil es ganz ganz gaaaanz besondere Gründe sein sollten. Außergewöhnliche. Eigentlich fast Unmögliche. Aber im Grunde haben sie nur Angst, einen Präzedenzfall. Die Politik will das einfach überhaupt nicht lockern, obwohl es in vielen Ländern in Europa Bildungspflicht statt Schulbesuchspflicht gibt. Das bedeuet dort noch lange nicht, dass ein hoher Prozentsatz der Kinder nicht in die Schule gehen sondern “homeschoolen”. In der Tat nehmen nur etwa 1% der Familien von diesem Recht, ihre Kinder anders als schulisch zu bilden, gebrauch.

Familien, die hier z.B. versuchen, auf die Bildungswünsche ihrer Kinder einzugehen, “Schulverweigerer” im positiven Sinne also (also nicht Jugendliche, die einfach viel schwänzen und eigentlich auch “Bildungsverweigerer” sind, sondern Kinder, die sich bilden wollen, nur eben nicht in der Schule; und deren Eltern sie dabei unterstützen möchten), haben es dann mit den Behörden zu tun. Diese berufen sich auf das Gesetz, dass nur “Ausnahmefälle” genehmigt. Diese Ausnahmefälle sind nicht festgelegt und die Auslegung liegt quasi in der Hand des zuständigen Beamten bzw. später dann des Richters. Eltern droht dann letzten Endes, nach etwa 1-3 Jahren Prozess vor Gericht und Behördengängen und viel Schreibkram und so weiter, irgendwann der Entzug des Sorgerechts.

Wenn Muñoz jetzt anführt, dass sich Eltern bei ihm darüber beschwert hätten, obwohl er Fernunterricht und Homeschooling für eine in Betracht kommende Möglichkeit hält, und dass er es als völlig unproblematisch sieht, “unter bestimmten Umständen” Bildung auf anderem Wege als Schule zuzulassen, dann passt das unserer Regierung einfach nicht. Eigentlich könnten unsere Gesetze schon längst für Homeschooling (damit auch Unschooling) ausgelegt werden. Denn es steht ja so schon drin, wie es Muñoz sagt! Die Behörden/die Politik legt aber die Gesetze so aus, als ob da stünde: ”...die außergewöhnlich sein müssen…” (oder gar drastisch).

Der eingemogelte Zusatz rechtfertigt die Praxis, die schon seit Ewigkeiten in Deutschland praktiziert werden – nämlich, dass die Gesetze nicht so ausgelegt werden, wie sie ausgelegt werden könnten (nach Muñoz: sollten) (nicht näher festgelegte “bestimmte Ausnahmefälle” bzw. “bestimmte Umstände” können nämlich z.B. auch sein, dass ein Kind Kopfschmerzen in der Schule kriegt oder zappelig ist und kein Ritalin nehmen will). Da wäre eigentlich ein Türchen, durch das gewisse Familien durchsetzen könnten, dass ihr Kind zu Hause lernen darf.

Wenn diese Schrift so wie sie ist offiziell wird, wird so getan, als würde ja sogar Muñoz dafür plädieren, dass die Gesetze so ausgelegt werden oder sogar so ein Zusatz richtig ins Gesetz reinkommt – auf Nummer Sicher gehen sozusagen. Es ist echt ein Unding.

Gefälschte Übersetzung des Berichts des UN Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung

Johanna, 12.09.2007

Folgende Meldung ging über die unerzogen Mailingliste

Die folgende Zitate stammen aus dem Bericht des UN Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, und sie beziehen sich auf die in Deutschland streng gehandhabte Schulbesuchspflicht.

Ich führe die Zitate aus dem englischen Original an, gefolgt von der deutschen Übersetzung aus einer durch die GEW angefertigten, nicht autorisierten Übersetzung des offiziellen, in englischer Sprache erschienenen Berichts. Diese Übersetzung basiert auf der Arbeitsübersetzung der Entwurfsfassung durch die Bundesregierung.

“According to reports received, it is possible that, in some Länder, education is understood exclusively to mean school attendance. Even though the Special Rapporteur is a strong advocate of public, free and compulsory education, it should be noted that education may not be reduced to mere school attendance and that educational processes should be strengthened to ensure that they always and primarily serve the best interests of the child. Distance learning methods and home schooling represent valid options which could be developed in certain circumstances, bearing in mind that parents have the right to choose the appropriate type of education for their children, as stipulated in article 13 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. The promotion and development of a system of public, government-funded education should not entail the suppression of forms of education that do not require attendance at a school. In this context, the Special Rapporteur received complaints about threats to withdraw the parental rights of parents who chose home-schooling methods for their children.”

Übersetzung

“62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als “Schulbesuch” verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf “school attendance” reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und “homeschooling” sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in “homeschooling”-Modellen unterrichtet werden.”

Beachte: In der hier vorliegenden deutschen Übersetzung heißt es, Fernunterricht und homeschooling seien mögliche Optionen, “die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können,...”

Im englischen Original kommt der Einschub ”...die außergewöhnlich sein
müssen…” nicht vor.

“93. It is also recommended:

(g) That the necessary measures should be adopted to ensure that the home schooling system is properly supervised by the State, thereby upholding the right of parents to employ this form of education when necessary and appropriate, bearing in mind the best interests of the child;”

In der Übersetzung abweichende Nummerierung:

Wieso eigentlich abweichende Nummerierung?

“107. Es sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das so genannte “homeschooling” vom Staat ordnungsgemäß überwacht und das Recht der Väter und Mütter gewährleistet wird, diese Schulform unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes weiterzuentwickeln, wenn dies notwendig oder angemessen erscheint.”

Ich bin empört und würde mich freuen, wenn diese Meldung in alle “Nachbarblogs” ebenfalls wieder gegeben wird. Außerdem wäre es schön, falls jemand davon Wind bekommen sollte, dass diese gefälschte Übersetzung tatsächlich veröffentlicht oder genutzt wird, mir Bescheid zu sagen.

(Emphase hinzugefügt)

Unerzogen Magazin