Warum man im Unterricht nicht reden darf

Johanna, 17.05.2009

In Thousand Sunny’s Weblog listet Sunny 10 Gründe, warum man im Unterricht nicht reden darf auf. Interessant! Die häufige Google-Suche “Warum darf ich im Unterricht nicht reden?” sei unter den Top-Ten der Sucheingaben, die zu seinem Blog führen, was ihn zu dieser Liste veranlasst hat.

Gibt man in Google tatsächlich “Warum darf ich im Unterricht nicht reden?” ein, erscheint (auch Sunny’s Blog, aber) als erstes Suchergebnis ein Forum-Thread bei planet-liebe.de, wo ein Schüler offenbar um Hilfe bittet, Gründe zu suchen zur Beantwortung eben dieser Frage (da ihm selbst offenbar auch nicht wirklich einleuchtet, warum eigentlich nicht…) Er brauchte diese Gründe für einen Aufsatz für die Schule. Es stellt sich heraus, dass er und eine “handvoll” anderer Schüler eben diese Aufgabe als Strafarbeit (!) bekommen haben. Die Antworten der anderen Forumuser zeigen deutlich, wie von Erziehung durchtränkt das Denken so vieler Menschen ist, und wie stark das zum Teil bagatellisiert wird:

Ich würde wetten, daß du und vielleicht ein, zwei andere aus der Klasse alleine diese Hausaufgabe auf habt, oder?

Ihr habt den schwachsinn veranstaltet, also macht selbst was draus :P

Wenn dir dafür keine Argumente einfallen, hast du die Strafarbeit offenbar zurecht bekommen. ;)

Oder man soll froh sein über die Strafen:

sei froh das du sowas schreiben musst! wir hatten nen lehrer der es lustig fand einem aufsätze über “das liebesleben der pflastersteine” oder “das verhalten von hummeln im sturzflug” schreiben zu lassen. zuerst hört es sich ja “ulkig” an, aber es ist derbe beschissen wenn er von einen auf den anderen tag mindestens 40 din a 4 seiten darüber verlangt… und das hat er nur bei den wirklich schwachen schülern gemacht die grad mal ihren namen schreiben konnten

Andere erzählen über ihre eigenen Strafen, die sie ableisten mussten:

Ich musste als strafarbeit in der 6. klasse 10x den zauberlehrling abschreiben

In der Grundschule ‘durfte’ ich ne Liste führen, wie oft, wenn ich was gesagt hab, ich mich gemeldet habe und wie oft eben nicht, schlechte Bilanz

Die Gründe, die manche aufführen, warum man im Unterricht nicht reden dürfe, sind auch interessant:

  • damit du solch wichtige Sachen sagen kannst, wie z.b. die Frage nach dem Bahnhof auf Suaheli
  • damit die nicht ganz so schnellen Mitschüler auch die Chance auf zumindest einen Punkt in Mathe erhalten bleibt.
  • damit die 1er Schüler auch wissen WAS sie auswendig lernen müssen und auch ne eins bekommen ohne den Sachverhalt zu verstehen
  • dass der Lehrer das klingeln nicht überhört und pktl flüchten kann ohne irgendwelche Fragen, die noch offen sind, beantworten zu müssen

Bei Lycos pochen die User eher darauf, dass man sonst nichts lernen würde:

  • weil es den unterricht stört
  • Damit Schüler die lernen wollen, nicht gestört werden. Außerdem nervt das als Lehrer wenn man einen Vortrag hält und jemand anderes redet.
  • Weil jeder Schüler und Lehrer vom Grundgesetz her das Recht auf Störungsfreien Unterricht haben . Wenn deine Lehrer meinen das stört , dann stört das.
  • weil der lehrer reden soll und nicht du und weil du was lernen solltst und nicht quatschen..!
  • weil du die aufmerksamkeit auf dich ziehst, hinzu kommt noch das es schwere ist sich zu konzentrieren wenn so ein brappel da herrum geiert. Der Lehrer will euch ja was bei bringen.
  • Naja das ist halt so ein Tick der Lehrer…Aber irgendwie haben sie schon recht, sie erklären da mühsam etwas und du schwatzt einfach rein…das würde mich warscheindlich auch nerven… xD
  • Dadurch werden andere Mitschüler in ihrer konzentration abgelenkt. Ziel des Lehrers ist, dass alle Schüler die Aufmerksamkeit auf sein gesprochenes und erklärtes haben. Wenn ein Schüler spricht, verwirrt das nicht nur die Schüler manchmal auch Lehrer.
  • Damit du den Lehrern zuhörst, sie und ihre Aufgaben besser oder ganz verstehst und du etwas lernst! Mit ein bisschen gesundem Menschenverstand checkt man das doch Mensch!
  • weils ablenkt
  • Wenn Du Lernen willst, geh zur Schule. Wenn Du reden willst, such Dir eine Arbeit, für die Du keine Ausbildung brauchst
  • Weil der Lehrer dir sonst eine Strafarbeit wie diese aufgibt!
  • Du MUSST im Unterricht reden – sonst gibt es mündlich eine 6!

Schulgesetz

Als Beispiel nehme ich das Schulgesetz NRW (PDF)

Freie Meinungsäußerung ist “eigentlich” garantiert:

(1) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in der Schule ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. (§ 45)

Für die freie Meinungsäußerung im Unterricht gilt eine kleine Einschränkung:

Sie können ihre Meinung auch im Unterricht im sachlichen Zusammenhang mit diesem frei äußern. (§ 45 (1))

Weitere Einschränkungen:

(2) Das Recht auf freie Meinungsäußerung findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Durch die Ausübung dieses Rechts dürfen der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, insbesondere die Durchführung des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen sowie die Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden. (§ 43)

Bedeutet also, wenn der Unterricht oder andere schulische Veranstaltungen gestört werden, darf die Meinung nicht frei geäußert werden. Jedenfalls nicht laut. Flüstern dürfte demnach erlaubt sein, sofern niemand anderes daran gehindert wird, dem Unterricht zuzuhören. Oder?

Etwas ab vom Thema, aber trotzdem – erfreulich fand ich folgenden Absatz:

(3) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, Schülerzeitungen herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu verbreiten. Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen für deren Schülerschaft herausgegeben werden. Sie unterliegen nicht der Verantwortung der Schule. Herausgabe und Vertrieb der Schülerzeitung bedürfen keiner Genehmigung. Eine Zensur findet nicht statt. (§ 43)

Allerdings nützen die oben genannten Rechte gar nichts, denn schon § 42 sagt deutlich, wer mehr Rechte hat:

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Das allein finde ich schon besorgniserregend. Aber jetzt kommt’s:

Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. (§ 42)

In diesem Zusammenhang sind natürlich die “erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen” wichtig, mit denen die “befugten Personen” ihre Anordnungen letztendlich erzwingen können:

§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen
(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt.

(Siehe § 42 (3), es ist ja eine Pflichtverletzung, wenn man die Anordnung der Lehrer, z.B. zu schweigen, nicht befolgt!)

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.

Phiiiuuu, immerhin!

Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.

(Soviel zu Kollektivstrafen, sind also zum Glück zumindest in NRW nicht mehr erlaubt!)

Interessant ist, dass vor allem viel geredet werden soll:

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

Aufsätze zum Thema “Warum darf man im Unterricht nicht reden?” sind also vollkommen OK. Davor müssten laut meinem Verständnis aber eigentlich erst Mal Gespräche geführt worden sein etc.

Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

Letzteres finde ich richtig traurig. Also erst, wenn die Schüler wiederholt “Fehlverhalten” zeigen, soll man sich darum kümmern, überhaupt herauszufinden, was das Problem ist? OK, jetzt erst “in besonderer Weise”, was darauf hinweist, dass die Lehrer wohl schon auch vorher den Ursachen nachgehen sollen.

(Die §§ zu den “Ordnungsmaßnahmen” sind durchaus auch interessant (und recht derb), führen aber hier zu weit.)

Fazit: Schüler dürfen im Endeffekt nur dann ihre Meinung frei (und laut) äußern, wenn die Lehrer oder Lehrerinnen es gerade OK finden. Die Gründe sind hier nicht aufgeführt, unterliegen also der Willkür des Lehrers. Die durchaus nicht schlechten “Gründe”, warum man den Unterricht nicht stören soll (Lehrer können nicht arbeiten, andere Schüler werden gestört), sind zwar verständlich in diesem System. Ein System, dass sich aber darauf verlassen muss, dass alle den Mund halten, nach Bedarf des Lehrers, ist schlicht und einfach kein ideales System!

Quelle: schulministerium.nrw.de

Weitere Schulgesetzte:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
(Saarland Schulordnung)
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

I’m so crafty, I make people!

Johanna, 16.05.2009

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