Gefälschte Übersetzung des Berichts des UN Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung
Folgende Meldung ging über die unerzogen Mailingliste
Die folgende Zitate stammen aus dem Bericht des UN Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, und sie beziehen sich auf die in Deutschland streng gehandhabte Schulbesuchspflicht.
Ich führe die Zitate aus dem englischen Original an, gefolgt von der deutschen Übersetzung aus einer durch die GEW angefertigten, nicht autorisierten Übersetzung des offiziellen, in englischer Sprache erschienenen Berichts. Diese Übersetzung basiert auf der Arbeitsübersetzung der Entwurfsfassung durch die Bundesregierung.
“According to reports received, it is possible that, in some Länder, education is understood exclusively to mean school attendance. Even though the Special Rapporteur is a strong advocate of public, free and compulsory education, it should be noted that education may not be reduced to mere school attendance and that educational processes should be strengthened to ensure that they always and primarily serve the best interests of the child. Distance learning methods and home schooling represent valid options which could be developed in certain circumstances, bearing in mind that parents have the right to choose the appropriate type of education for their children, as stipulated in article 13 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. The promotion and development of a system of public, government-funded education should not entail the suppression of forms of education that do not require attendance at a school. In this context, the Special Rapporteur received complaints about threats to withdraw the parental rights of parents who chose home-schooling methods for their children.”
Übersetzung
“62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als “Schulbesuch” verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf “school attendance” reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und “homeschooling” sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in “homeschooling”-Modellen unterrichtet werden.”
Beachte: In der hier vorliegenden deutschen Übersetzung heißt es, Fernunterricht und homeschooling seien mögliche Optionen, “die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können,...”
Im englischen Original kommt der Einschub ”...die außergewöhnlich sein
müssen…” nicht vor.
“93. It is also recommended:
(g) That the necessary measures should be adopted to ensure that the home schooling system is properly supervised by the State, thereby upholding the right of parents to employ this form of education when necessary and appropriate, bearing in mind the best interests of the child;”
In der Übersetzung abweichende Nummerierung:
Wieso eigentlich abweichende Nummerierung?
“107. Es sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das so genannte “homeschooling” vom Staat ordnungsgemäß überwacht und das Recht der Väter und Mütter gewährleistet wird, diese Schulform unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes weiterzuentwickeln, wenn dies notwendig oder angemessen erscheint.”
Ich bin empört und würde mich freuen, wenn diese Meldung in alle “Nachbarblogs” ebenfalls wieder gegeben wird. Außerdem wäre es schön, falls jemand davon Wind bekommen sollte, dass diese gefälschte Übersetzung tatsächlich veröffentlicht oder genutzt wird, mir Bescheid zu sagen.
(Emphase hinzugefügt)

Hallo Johanna,
bzgl. der Verwendung der Übersetzung würde ich einfach einen Google-Alert auf ein paar Stellen des Berichtes legen. Sobald der Artikel dann im Netz auftaucht, erhälts Du eine Mail von google. Das funktioniert auch mit pdf-files.
Zudem werde ich den Artikel mal an unsere Redaktion (news at familienfreund punkt de) weiterleiten. Eventuell schreiben wir was drüber.
Desweiteren würde ich die GEW (Pressestelle) konkret darauf ansprechen. Eventuell gibt es eine “einfache” Begründung.
Hallo Johanna,
könntest du in einem Nachtrag ein bisschen für “mit der Materie Unvertraute” erläutern, warum du die vom Original abweichenden Stellen empörend empfindest?
Der Ausdruck “bestimmte Umstände” ist ja ohnehin diffus, ob die jetzt “außergewöhnlich” sein müssen oder nicht – macht das einen großen Unterschied? Denn was ist denn “außergewöhnlich”? Ist ja ebenfalls diffus und auslegbar.
Kann das im konkreten Zusammenhang Auswirkungen haben?
Danke!
Hallo Hannelore,
ich habe in einem neuen Weblog-Eintrag geantwortet.
Quellen:
Original-Bericht:
Report of the Special Rapporteur on the right to education, Vernor Muñoz
http://www.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/docs/4session/A.HRC.4.29.Add.3.pdf
Arbeitsübersetzung der GEW:
Bericht des Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz
http://www.gew.de/Binaries/Binary25150/Arbeits%C3%BCbersetzung_M%C3%A4rz07.pdf
Danke für die Arbeit!
[...] das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht1 2 vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, daß die restriktive deutsche Schulpflicht dieInanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert. [...]