Kinderrechte ins Grundgesetz
Die FAZ schreibt im Artikel: Spirale nach unten – Kinderrechte ins Grundgesetz
Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.
Der SPD genügt das nicht. Ihr Vorsitzender Beck will, dass im Grundgesetz steht: „Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Maß an Gesundheit.“ Das wird man beim ersten Hinsehen gewiss gern unterschreiben. Im Artikel 6 geriete dieser Satz aber sofort in Konkurrenz mit jenem im Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Kinderrecht stünde dann unter Umständen gegen Elternrecht.

Ach ich liebe es, wenn die Medien mal wieder anfangen ein Thema hochzuschaukeln. Die Fälle werden dadurch zwar nicht weniger erschreckend, aber auch nicht überraschender.
Es ist zwar schön, dass Kinderrechte mal wieder in den Medien stehen, nur es ist keinem Kind damit geholfen, denn es benötigt ja nicht all zu viel Fantasie um sich auszumalen, wie viel davon umgesetzt wird.
So lange sich eine Partei nicht wirklich intensiv für Kinderrechte einsetzt, wird sich die Gesellschaft nicht zu Gunsten der Kinder ändern – und wir werden in nicht allzu geraumer Zeit die gleichen Schlagzeilen erneut lesen.
Es würde reichen, wenn Kinder einfach auch als Menschen gelten. Dann gelten alle Grundrechte einfach auch für Kinder. Spezielle Kinderrechte sind dann nicht nötig. Offensichtlich gelten Kinder aber offiziell nicht als vollwertige Menschen – was der Ruf nach speziellen Kinderrechten zeigt, wie auch bestimmte Grundrechte die rechte junger Menschen einschränken (z.B. Artikel 6, Absatz 2).
Grüße
Johanna